Lieber Golfgast,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Leistungen unserer Vertragspartner
(Hotel, Restaurant, Golfschule, usw.) im Voraus reservieren und im Falle eines
Stornos durch den Reisegast auch anteilsmäßig bezahlen müssen. Sollten Sie zu
Ihrem gebuchten Termin nicht kommen können, informieren Sie uns bitte
rechtzeitig. Im Falle von Krankheit, Unfall oder ähnlichem sind Sie mit dem
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung immer gut beraten.
Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und dem Reiseveranstalter Reisecenter Piding. Auf dieser Seite finden Sie
die wichtigsten Auszüge unserer Reisebedingungen.
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den
Reiseveranstalter verbindlich, wenn Ihnen dieser die Buchung schriftlich
bestätigt. Die Bestätigung erhalten Sie umgehend vom Reiseveranstalter.
1.2 Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Reiseveranstalter
an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage
des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot
annehmen.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss leisten Sie gegen Aushändigung der Bestätigung eine
Anzahlung, sie beträgt 15% des Reisepreises. Der restliche Reisebetrag ist
fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird. Die
Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus Ihrer Bestätigung. Die
Bezahlung erfolgt auf das angegebene Konto des Reiseveranstalters. Der
Anzahlungsbetrag ist innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss, der
Restbetrag 14 Tage vor Reiseantritt auf das Konto des Reiseveranstalters zu
zahlen.
3. Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen in dem Katalog. Angaben sind für den Reiseveranstalter
grundsätzlich bindend, so wie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.
Vor Vertragsabschluss kann der Veranstalter eine Änderung der Katalogangaben
vornehmen, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.
3.2 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung. Der pauschalierte Anspruch auf
Rücktrittsgebühren gilt ab dem Tag der Buchung und beträgt in der Regel pro
Person bei Stornierung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises,
vom 30. bis 21. Tag 45%, vom 20. bis 16. Tag 65%, vom 15. bis 8. Tag 85%, vom 7.
bis 2. Tag vor Reiseantritt 95% des Reisepreises, ab dem 1. Tag vor
Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises. Bei
Flugreisen ist der jeweilige Fluganteil zu 100 % zu bezahlen, die Stornokosten
auf alle sonstigen gebuchten Leistungen gelten wie vor.
4. Gewährleistungen und Haftung des Reiseveranstalters
4.1 Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns ein für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger, die ordnungsgemäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen, ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Personen und die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Prospekt angegebenen
Reisedienstleistungen, sofern nicht der Veranstalter gemäß Ziffer 3.1. vor
Vertragsabschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt hat.
4.3 Ist eine örtliche Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar, müssen
Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger (z.B.
Vermieter, Hotelier, etc.) mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes
Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit
nicht zu.
5. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
5.1 Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich
geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen,
wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
6. Gerichtsstand
6.1 Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
Die Preise bei Flugreisen gelten vorbehaltlich gesetzlicher Steuer- und
Treibstofferhöhungen.
Alle Angaben vorbehaltlich Änderung. Stand Januar 2011
Reiseveranstalter: Reisecenter Piding, Inh. Petra Mitchell, Ahornstraße
24A, D-83451 Piding
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