Golfreisen Golfurlaub inkl. Greenfee Golfkurse Golfhotel

REISEBEDINGUNGEN / Golf und fun AGB

Lieber Golfgast.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Leistungen unserer Vertragspartner (Flüge, Hotel, Restaurant, Golfschule, usw.) im voraus reservieren und im Falle eines Stornos durch den Reisegast auch anteilsmäßig bezahlen müssen. Sollten Sie ihren gebuchten Reisetermin nicht antreten können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Im Falle von Krankheit, Unfall oder ähnlichem sind Sie mit dem Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung immer gut beraten.

Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter Reisecenter Piding. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Auszüge unserer Reisebedingungen.

1. Anmeldung, Bestätigung

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Reiseveranstalter verbindlich, wenn Ihnen dieser die Buchung schriftlich bestätigt. Die Bestätigung erhalten Sie umgehend vom Reiseveranstalter.

1.2 Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Reiseveranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

2. Bezahlung

2.1 Bei Vertragsabschluss leisten Sie nach Erhalt Bestätigung eine Anzahlung, die sich prozentual mit 25 % aus der Reisesumme ergibt. Der restliche Reisebetrag ist fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird. Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus Ihrer Bestätigung. Die Bezahlung erfolgt auf das angegebene Konto des Reiseveranstalters. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss, der Restbetrag bis 30 Tage vor Reiseantritt auf das Konto des Reiseveranstalters zu zahlen.

3. Leistungen, Preise

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen
Angebote, die auf der Webiste www.golfundfun.de präsentiert sind. Angaben sind für den Reiseveranstalter grundsätzlich bindend, so wie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsabschluss kann der Veranstalter eine Änderung der Angaben vornehmen, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.

4. Reisebeginn/Rücktrittsgebühren

4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
 
4.2 Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Ent-schädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 4.5 unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt.
 
4.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
 
4.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in
der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 4.5) ausgewiesenen Kosten.
 
4.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 4. Tag vor Reiseantritt 90 %
ab dem 1. Tag vor Anreise oder bei
Nichtantritt der Reise „Noshow“ 100 %

des Reisepreises

AUSNAHMEN

Flüge
Hier gelten bei Stornierung die am Tag der Stornierung geltenden Stornobedingungen bzw. die Stornosätze der jeweiligen Fluglinien

Golf+Hotel Landarrangements Türkei/Belek
Hier betragen die Rücktrittsgebühren ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 100 % gemäß den zugrunde liegenden
Verträgen sowie den Stornokonditionen der türkischen Agenturen inklusive der Hotels und Golfclubs

 

5. Gewährleistungen und Haftung des Reiseveranstalters

5.1 Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen und die Richtigkeit der Beschreibungen aller angegebenen Reisedienstleistungen, sofern nicht der Veranstalter gemäß Ziffer 3.1. vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat.

5.2 Ist eine örtliche Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger (z.B. Vermieter, Hotelier, etc.) mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

5.3 Der Reiseveranstalter verfügt über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, die unter der Policennummer 60269200269 bei der AXA Versicherung AG geführt wird.

6. Insolvenzabsicherungspflicht des Reiseveranstalters

Nach § 651k BGB ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die eingenommenen Kundengelder gegen die eigene Zahlungsunfähigkeit und die eigene Insolvenz abzusichern und sicherzustellen, dass dem Reisenden vor Reisebeginn geleistete Zahlungen sowie notwendige Rückreisekosten im Insolvenzfall erstattet werden.  
 
Diese Insolvenzabsicherung (Kautionsabsicherung) wurde bei der R+V Allgemeinen Versicherung AG in Wiesbaden unter der Versicherungsnummer 780 90 449285085 abgeschlossen.
Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Reiseende nur gegen Übergabe des Sicherungsscheins fordern oder annehmen, § 651k, Abs. 3, S. 1 BGB, d.h. derjenige, der eine Anzahlung, ganz gleich in welcher Höhe, vom Kunden kassiert, muss dem Kunden vorher einen Sicherungsschein übergeben.
 
Der Sicherungsschein (§ 9 BGB-InfoV) ist der Nachweis der Absicherung von Kundengeldern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz des Reiseveranstalters durch Insolvenzversicherung bzw. Bankbürgschaft. Er verschafft dem Reisenden einen eigenen unmittelbaren Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer (Versicherung oder Bank) auf Erstattung von vor Reisebeginn geleisteten Zahlungen sowie notwendiger Rückreisekosten im Falle der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters. Der Kundengeldabsicherer kann sich im Insolvenzfall dem Kunden gegenüber nicht auf Leistungsverweigerungsrechte berufen, die dem Reiseveranstalter gegenüber - beispielsweise wegen Prämienrückständen - bestehen. Er kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Sicherungsschein erst nach Beendigung des Sicherungsvertrages ausgestellt worden ist (§ 651 k, Abs. 3, Satz 2 BGB).

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

7.1 Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

8. Gerichtsstand

8.1 Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

Die Preise bei Flugreisen gelten vorbehaltlich gesetzlicher Steuer- und Treibstofferhöhungen.

Alle Angaben vorbehaltlich Änderung. Stand Januar 2018

Reiseveranstalter:
Reisecenter Piding, Inh.

Petra Mitchell, Ahornstraße 24A, D-83451 Piding

 

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Download.

 

 

Golf und Fun - Servicehotline

Täglich bis 22:00 Uhr
Servicehotline +49 (0)8651 715 882